-
ja genau so habe ich es heute morgen gemacht. Hat alles geklappt und bin zufrieden. Aber ich habe zum Roller keinen Kaufvertrag bekommen und keine Quittung. Ich wurde nur in die Konformitätserklärung eingetragen mit Händlerstempel. Passt das so?? Gilt die Konformitätserklärung als Beweis, dass der Roller mir gehört?
-
Bei ner Kontrolle verlangt die Polizei, die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschein. Daher denke ich schon das das passt. Ich habe allerdings einen Kaufvertrag bekommen, den ich aber nicht mitführen muß.
-
Dann werd ich den jetzt erstmal son bischen einfahren...danke nochmal für eure antworten
-
also, ich würde sagen, den Kaufvertrag brauchst Du schon, um Garantieansprüche geltend zu machen und die Quittung als Beleg für die geleistete Zahlung hätte ich auch verlangt!
Gruß
Peter
-
Gut dann werde ich am Freitag dahin fahren udn verlangen, dass da druntergeschrieben wird Zahlung erhalten oder so..
-
Die Unterschrift auf der Rechnung reicht. Rechtlich ist eine unterschriebene Rechnung eine bezahlte Rechnung.
-
Also ich habe die Rechnung nicht unterschrieben und auf der Konformitätserklärung einen Stempel und Unterschrift vom Händler, wo ich meine Daten dann noch hingeschrieben habe. Aber zur Sicherheit fahre ich vorbei... Das ist alles kompliziert^^, oder bei mir läuft soviel schief, tut mir ja leid dass ich so blöde Fragen stelle, aber es ist mein zweiter Roller und den ersten habe ich gebraucht gekauft....