Strafe wenn Roller frisiert ?
:eek: Wollte mal wissen wie es sich verhält, wenn man als Erwachsener mit dem Autoführerschein der Klasse 3 erwischt wird, wenn der Roller schneller als die erlaubten 45 Km/h läuft. (z.B. 65-70 laut Tacho).
Ich fahre momentan legal, aber mich kotzen die 45 an, da wird man ja selbst in der Ortschaft Permanent überholt.
Ich weiss das Jugendliche beim ersten Mal meist mit Sozialstunden davonkommen. Wie sieht es aber als Erwachsener mit 31 Jahren aus ?
Denn wenn da die Strafe zu krass wäre, dann lass ich den lieber Original.
Gruß
und danke Ghosti
Strafe wenn Roller frisiert ?
Zitat:
Zitat von
defender_cx
Kauf dir einen Roller bis BJ. 2000;die dürfen alle bis 55km/h.Bis 60km/ bist du auf der sicheren Seite.
Hallo Ghostrider1977,
ich glaube nicht, dass du mit einem älteren Rollermodell und aber einem 3-Führerschein (@ defender cx: nach 01.04.1980 gemacht!) Krafträder mit einer höheren Höchstgeschw. als 45 km/h fahren darfst. (siehe http://www.schaffenwir.de/hfragen/feklasse3.html)
Auch wenn du einen schneller-getunten Roller mit entsprechenden ABEs bei deiner Versicherung anmeldest, hast du dann dennoch keinen Versicherungsschutz, da du diesen ohne ausreichende Fahrerlaubnis benutzt.
Was kostet heutzutage eigentlich ein A1-Führerschein :confused: ?
(Würde mich wegen meiner Frau - mit dem selben Problem - auch interessieren)