Hallo, so kommen wir der Sache ja schon mal näher. Aber auch wenn es keine Peugeot Werkstatt war gibt es hier Verbraucherschutzgesetze. Und Roller in Teile anliefern ist schon mal eine Nummer. Da wäre bei mir keine Rechnung ohne Rücksprache eines Anwalt bezahlt worden.
Gruß
Jörg