Dein Beitrag zeigt das der Satz " nicht alles was im Netz steht ist auch wahr" voll zutrifft.

Laut § 23 StVO hat der Halter bzw. Fahrer einige Pflichten darunter fallen auch ordnungsgemäßer Zustand des Fahrzeugs. Liegt dir die Information vor das die Kiste zu schnell fährt ist es deine Pflicht zu handeln diesbezüglich wäre es ein Mangel was der Händler zu beheben hat.

Ich möchte nicht in deiner Haut stecken wenn noch ein Unfall hinzu kommt.