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Thema: CityStar 50 bei Hitze Schneller.

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Habe heute nach der Arbeit wieder diesen Fall gehabt, laut Tacho 60 hab dann mit dem Handy gemessen und es waren 56-57km/h. Mann merkt auch deutlich wie der Motor höher dreht.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabelti Beitrag anzeigen
    Habe heute nach der Arbeit wieder diesen Fall gehabt, laut Tacho 60 hab dann mit dem Handy gemessen und es waren 56-57km/h. Mann merkt auch deutlich wie der Motor höher dreht.
    Entweder du hast Ahnung und machst es selbst oder du suchst eine Werkstatt, so weiter machen kostet deinen Lappen weil das ist einfach zu schnell.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Caluba Beitrag anzeigen
    Entweder du hast Ahnung und machst es selbst oder du suchst eine Werkstatt, so weiter machen kostet deinen Lappen weil das ist einfach zu schnell.
    So nun wollen wir mal deine Märchenstunde hier beenden. Wenn der Roller original ist und damit auch vom Kraftfahrbundesamt so genehmigt wurde ist da nicht zu verbessern und höchsten Peugeot bekommt dann Post weil die Technik die abgenommen wurde versagt.
    Kommst du mit einem getunten Roller in eine Kontrolle, und ich rede von getunt, schiebst du den nach Hause und bekommst eine Anzeige. Roller wird selten von der Streife eingezogen weil die keinen Platz im Auto haben. Wieder original darfst du den dann wieder fahren. Im Falle des Nachbarbuben waren es 80 km/h. Da gab es Sozialstunden. Der Roller durfte zurück geschoben werden.
    Also stellt sich hier jetzt einfach die Frage ob das tolle System was die Hersteller sich haben einfallen lassen nicht witterungsbedingt ausfällt.

    @ Fabelti fahre einfach zu einer Motorradwerkstatt mit Leistungsprüfstand. Dort rauf und freu dich wenn alles am Roller original ist.

    Gruß
    Jörg

  4. #4
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    Dein Beitrag zeigt das der Satz " nicht alles was im Netz steht ist auch wahr" voll zutrifft.

    Laut § 23 StVO hat der Halter bzw. Fahrer einige Pflichten darunter fallen auch ordnungsgemäßer Zustand des Fahrzeugs. Liegt dir die Information vor das die Kiste zu schnell fährt ist es deine Pflicht zu handeln diesbezüglich wäre es ein Mangel was der Händler zu beheben hat.

    Ich möchte nicht in deiner Haut stecken wenn noch ein Unfall hinzu kommt.

  5. #5
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    Moin Fabelti,

    ich stimme Joggi in vielem zu. In einem Punkt allerdings liegt er falsch. Der Fahrer allein ist jederzeit für den
    technischen Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich. NIEMAND SONST. Das gilt uneingeschränkt auch dann,
    wenn das Fahrzeug nicht getunt wurde. Sofern es sich nicht um einen Serienfehler handelt, wird es auch keine
    Post vom KBA an Peugeot geben. Aber selbst wenn, davon hättest Du nichts.

    Der Roller ist neu und hat einen Mangel. Also ab zum Händler, Mangel anzeigen und beheben lassen. Es sei
    denn, Du bist bereit mit dem Mangel zu leben. Dann allerdings muss man auch bereit sein eventuelle
    Konsequenzen zu tragen.

    Gruß
    Jörg
    Geändert von Hamburgo (18.08.2019 um 14:14 Uhr)

  6. #6
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    Moin Jörg,

    das beste Beispiel hast du zur Zeit von der Autoindustrie mit der Abgasnorm. Modelle die zur Abnahme und da mit zur Betriebserlaubnis vorgeführt wurden liefen korrekt. Zulassung wurde erteilt ( wie hier auch beim Scooter ) nun wird plötzlich jemand aufmerksam und stellt fest das da was nicht stimmt. Was macht der Gesetzgeben.... er mahnt die Autohersteller an so jetzt kommen die nicht in die Pötte ( das Geld Geschiebe der Lobby lassen wir jetzt mal aus) so nun droht man mit Stilllegung der der Fahrzeuge und plötzlich rührt sich was.

    So und nun beachte mal die Reihenfolge .
    Ist am Scooter technisch kein Mangel er läuft aber zu schnell dann ist die Betriebserlaubnis erloschen. Der Händler ist Machtlos er verkauft nur das was im mit Zulassung vom Werk geliefert wird.

    Also ab zu einer Werkstatt mit Leistungsprüfstand ( hatte jede gute Motorradwerkstatt ) dann Prüfen was Tacho und GPS vom Handy ( genau werden dazu 3 Satelliten benötigt ) für einen Mist anzeigen.
    Und um jetzt wieder auf das Auto zur zu schwenken.
    Schon mal ein Fahrrad kaufen, weil der Scooter ist bei berechtigten Mangel ohne Betriebserlaubnis. Und die ist auch bei mechanischer Nachbesserung vom Händler nicht berechtigt weil der Roller nicht dem Zulassung Modell entspricht.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Joggi Beitrag anzeigen
    Moin Jörg,

    das beste Beispiel hast du zur Zeit von der Autoindustrie mit der Abgasnorm. Modelle die zur Abnahme und da mit zur Betriebserlaubnis vorgeführt wurden liefen korrekt. Zulassung wurde erteilt ( wie hier auch beim Scooter ) nun wird plötzlich jemand aufmerksam und stellt fest das da was nicht stimmt. Was macht der Gesetzgeben.... er mahnt die Autohersteller an so jetzt kommen die nicht in die Pötte ( das Geld Geschiebe der Lobby lassen wir jetzt mal aus) so nun droht man mit Stilllegung der der Fahrzeuge und plötzlich rührt sich was.

    So und nun beachte mal die Reihenfolge .
    Ist am Scooter technisch kein Mangel er läuft aber zu schnell dann ist die Betriebserlaubnis erloschen. Der Händler ist Machtlos er verkauft nur das was im mit Zulassung vom Werk geliefert wird.

    Also ab zu einer Werkstatt mit Leistungsprüfstand ( hatte jede gute Motorradwerkstatt ) dann Prüfen was Tacho und GPS vom Handy ( genau werden dazu 3 Satelliten benötigt ) für einen Mist anzeigen.
    Und um jetzt wieder auf das Auto zur zu schwenken.
    Schon mal ein Fahrrad kaufen, weil der Scooter ist bei berechtigten Mangel ohne Betriebserlaubnis. Und die ist auch bei mechanischer Nachbesserung vom Händler nicht berechtigt weil der Roller nicht dem Zulassung Modell entspricht.
    Ich finde es besteht ein Unterschied in einer falschen Abgasnorm und Endgeschwindigkeit bei der der Versicherungsschutz, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und erloschene Betriebserlaubnis involviert ist.
    Zum anderen zieht sich die Schlinge dann zu wenn das Thema Tacho angesprochen wird, mit einem Argument das ist mir nicht aufgefallen wie bei der Abgasnorm kommst du nicht weit. Kaufe ich mir heute beim Händler / Verkäufer einen Roller und stelle fest das er zu schnell fährt suche ich diesen auf. Stellt sich bei der Prüfung heraus das er anhand einem Prüfstand zu schnell ist aber technisch keinen Fehler aufweist ist das Thema nicht damit erledigt mich beim Hersteller zu melden.

    Zitat:

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


    Mir wahr es eigentlich nur wichtig auf die angebliche Märchenstunde etwas ein zu gehen um eine Recht unangenehme Situation zu vermeiden die heute sehr viel Geld und eventuell den Führerschein kostet.
    Und wenn es Personen sind die im Besitz der Klasse B sind wäre das noch ärgerlicher als eine Prüfbescheinigung und lege das Thema nun bei.

  8. #8
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    Das BGB (§ 437) unterscheidet nicht zwischen technischen oder anderen Mängeln.

    Die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist eine der zugesicherten Eigenschaften
    eines Rollers. Sofern diese überschritten wird, hat das Fahrzeug einen Mangel, ganz egal
    aus welchem Grund das Fahrzeug zu schnell ist. In der Pflicht ist dann der Händler,
    mit dem man den Kaufvertrag geschlossen hat.

    Kleine Roller werden schon seit Jahrzehnten gedrosselt. Mir fehlt womöglich die Fantasie
    anzunehmen, dass Peugeot oder andere Hersteller Roller zulassen, die im Sommer die
    VMax nicht einhalten "können". Ich habe auch weder hier im Forum, noch sonst irgendwo
    in der Fachpresse etwas von einer Häufung entsprechender Fälle mitbekommen.

    Ich gehe also davon aus, dass bei Fabelti's Roller etwas defekt ist, da das Modell ansonsten
    keine Homologation bekommen hätte. Die Kosten für eine Messung auf dem Prüfstand
    in einer Fachwerkstatt, wären auch von der Garantieleistungspflicht des Händlers nicht
    gedeckt.

    Gruß
    Jörg
    Geändert von Hamburgo (18.08.2019 um 15:08 Uhr)

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