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Thema: CityStar 50 bei Hitze Schneller.

Baum-Darstellung

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  1. #16
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    Das BGB (§ 437) unterscheidet nicht zwischen technischen oder anderen Mängeln.

    Die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist eine der zugesicherten Eigenschaften
    eines Rollers. Sofern diese überschritten wird, hat das Fahrzeug einen Mangel, ganz egal
    aus welchem Grund das Fahrzeug zu schnell ist. In der Pflicht ist dann der Händler,
    mit dem man den Kaufvertrag geschlossen hat.

    Kleine Roller werden schon seit Jahrzehnten gedrosselt. Mir fehlt womöglich die Fantasie
    anzunehmen, dass Peugeot oder andere Hersteller Roller zulassen, die im Sommer die
    VMax nicht einhalten "können". Ich habe auch weder hier im Forum, noch sonst irgendwo
    in der Fachpresse etwas von einer Häufung entsprechender Fälle mitbekommen.

    Ich gehe also davon aus, dass bei Fabelti's Roller etwas defekt ist, da das Modell ansonsten
    keine Homologation bekommen hätte. Die Kosten für eine Messung auf dem Prüfstand
    in einer Fachwerkstatt, wären auch von der Garantieleistungspflicht des Händlers nicht
    gedeckt.

    Gruß
    Jörg
    Geändert von Hamburgo (18.08.2019 um 15:08 Uhr)

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