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Thema: benötigte Papiere für Kisbee

  1. #1
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    Standard benötigte Papiere für Kisbee

    Hallo liebe Kisbee Gemeinde,

    seit gestern besitze ich - oder besser gesagt meine Tochter - eine Peugeot Kisbee. Nun ist für mich diese ganze Mofa/Moped sonstwas Geschichte neu, da zu unserer Zeit damals ein Mofa ganz anders aus sah.

    Mich würde jetzt mal die Frage nach den Papieren interessieren. Ich habe die Kisbee als Mofa gekauft, und soweit ist auch gut. Ich habe dazu die Papiere von Peugeot bekommen und ein Schreiben vom TÜV Nord "Nachweis gemäß $19 Abs. 4 StVZO Drosselung zu Mofa". Desweiteren war eine Blackbox extra dabei, die ich mit dem Hinweis "Das ist die Entdrosselung" bekommen habe.

    Ich gehe mal aus dass die Blackbox die original CDI ist, um 45km/h zu fahren. Somit ist die Kisbee rein elektronisch gedrosselt. In dem TÜV Schreiben steht was von Mehls Teilegutachten.

    Also muss ich beide Schreiben meiner Tochter (Mofa-FS) zum Betrieb mitgeben.

    Was ist, wenn ich die Kisbee in einem Jahr entdrossele, also die CDI austausche, muss ich dann irgendwas ummelden oder reicht es dass ich dann nur die Peugeot Originalpapiere mitführe?

    Ich habe zu der Drossel kein Teilegutachten bekommen, so wie ich es erwartet hätte. Ist das problematisch?

    Sorry, dass ich blöd frage, aber ich kannte nur Mofa und frisiertes Mofa.

    VG
    Sven

    (der jetzt nachgewieseneermaßen die nächste Bikergeneration angefixt hat)

  2. #2
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    Standard

    Es zählt das, was in den TÜV Papieren steht.
    Wenn dort drin steht, dass das Fahrzeug als Mofa zugelassen ist (25 km/h), dann darf der Hobel auch nur 25km/h fahren.
    Dazu reicht eine Mofa Prüfbescheinigung.

    Soweit, sogut.

    Wenn jetzt das selbe Fahrzeug mit einem PKW-Führerschein oder AM Schein gefahren werden soll, dürfte es rein theoretisch bauartbedingt (!) 45 km/h fahren (die "alten" Kisten auch bis zu 50 km/h, eine Simme sogar bis 60)
    Bauartbedingt ist hier ein ganz wichtiger Punkt!

    Trotzdem steht jetzt aber in den TÜV Papieren immer noch 25 km/h drin.
    Also, PKW Lappen oder gar A-Schein hin oder her, die Karre darf trotzdem nicht schneller als 25 fahren. Weil es eben laut Papiere auf 25km/h zugelassen ist.

    Ergo, ab zum TÜV nochmals, jetzt muss der Roller wieder vorgeführt und technisch abgenommen werden (Drosselung von 25 rauf auf 45, bauartbedingt!) zur Umtragung auf 45km/h
    Das kostet selbstverständlich wieder einen Taler, der TÜV ist ja kein Wohlfahrtsverein.
    Geändert von Fonsis (12.09.2019 um 21:07 Uhr)

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