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Thema: Citystar 50 Vergaser oder Einspritzer???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Eddy Beitrag anzeigen
    Ein 2019er Citystar kann eigentlich nur ein Einspritzsystem haben. Die letzten Vergaser liefen 12/2017 vom Band, auch wenn die Zulassungen erst 2018 erfolgten.

    Entweder hast du ein Lagerfahrzeug aus Ende 2017 oder tatsächlich einen Einspritzer. Weißt du, wie man das erkennt?

    Was da genau los mit dem Bremssattel vorne? Ein leichtes Schleifen ist normal.
    Hallo,

    mein CityStar stand wohl lange im Laden.

    Das schleift nicht nur, der bremst auch - ohne daß ich die Bremse ziehe. Das Voderrad läßt sich auch nur sehr schwer drfehen. Die Kolben hängen wohl fest. Und die Werkstätten hier bei mir in Essen wollen alle sofort einen

    neuen Bremssattel für 200,- Euro inkl. Montage einbauen. Mal nachgucken "is bei denen nicht"!

  2. #2
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    Wenn du Gewährleistung hast, dann gibt es nichts zu diskutieren.

    Die Bremsflüssigkeit wird ja jetzt mittlerweile fast 5 Jahre alt sein. Da würde ich mal anfangen. Das hätte die Werkstatt/der Verkäufter aber vor Übergabe machen müssen, da sicherheitsrelevant.

    Man muss da leider als Kunde selbst immer an alles denken.

  3. #3
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    Das war alles schon etwas suspekt. Der ist zwar von einem Händler, aber der ist sehr weit von mir weg. Habe den Roller mit einem Hänger holen müssen, und wegen der Entfernung auch auf die Garantie verzichtet, da ich im Garantiefall eh nicht wieder hin gekonnt hätte. Dafür habe ich den CityStar etwas günstiger bekommen.
    Im Kaufvertrag steht Bj. 03/2019 und in den Papieren steht Bj. 12/2017! Das ist mir aber erst nach dem Kauf zuhause aufgefallen!

  4. #4
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    Dann passt das ja, dann hast du wirklich einen Vergaser.

    Du hast zwar beim Händler Gewährleistung, aber auch bei Peugeot Garantie. Du kannst also zu jedem beliebigen Händler, der auch Peugeot Scooters-Vertragshändler ist, zur Wartung und Reparatur kommen.

    Ich weiß gar nicht, ob man als Privatkunde von der Garantie zurücktreten kann, es ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers. Ob man überhaupt von der Gewährleistungspflicht des Händler zurücktreten kann, ist mir ebenfalls nicht bekannt.

    Was steht denn im Kaufvertrag?

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