Bericht von den Stuttgarter Nachrichten vom 07.06.2008

Motorroller prallt gegen geschlossene Schranke

Büsnau: Erhebliche Gesichtsverletzungen hat sich ein Rollerfahrer in Büsnau zugezogen. Der 17 Jahre alte Rollerlenker befuhr am Samstag gegen 00:45 Uhr verbotswidrig einen Waldweg, übersah kurz vor der Einmündung Büsnauer Straße / Magstadter Straße eine geschlossene Schranke und prallte ungebremst dagegen.

Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der 17-Jährige unter Alkoholeinwirkung stand, keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte und dass am Roller ein seit 2006 abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Sachschaden entstand nicht.


Schreckliche Sache....so sollte man es nicht machen!