Hallihallo,

ok, ihr könnt das jetzt als Meinung abtun oder mir glauben. Ich denke aber jeder tut besser daran mir zu glauben .

Jedes Bild, egal ob mit oder ohne Copyright unterliegt dem Urheberrecht. Man muss nicht einmal expliziet darauf hinweisen. Wer ein Bild irgendwo aus dem Internet kopiert und auf einer anderen Website einfügt verstösst gegen dieses Recht und macht sich strafbar.

Ihr wollt z.B. den neuen Roller der von XYZ gebaut wird hier im Forum zeigen und holt euch vom Hersteller das Bild und fügt es hier ein und schon ist der Admin des Forums der Depp. Kosten von bis zu mehreren 1000 € können auf ihn zukommen.

Alle Billder, egal ob künstlerisch wertvoll oder nur Schrott unterliegen dem Urheberrecht es sei denn, es wird ausdrücklich erwähnt, dass man diese Bilder verwenden darf.

Anders liegt das Urheberrecht bei Texten. Texte müssen eine bestimmte Schaffungshöhe erreichen um unter das Urheberrecht zu fallen. Ob ein Text diese Schaffungshöhe hat oder nicht entscheiden dann die Gerichte.

Jetzt zum Recht am eigenem Bild. Das ist eigentlich ganz klar geregelt und ich habe schon in anderen Foren darüber geschrieben.

$22 KUG

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

$23 KUG zählt die Ausnahmen auf

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Wie oft sieht man im TV bei Veranstaltungen das die Kamera einen einzelnen Zuschauer heranzoomt der dann auch mal alleine im Bild ist. Wenn man an einer Veranstaltung Teil nimmt muss man damit rechnen fotografiert oder gefilmt zu werden. Wer das nicht will soll sich in seinem Keller verstecken. Versucht mal dem ZDF oder ARD zu schreiben sie sollen in dem Film bei dem Ihr zufällig drauf seit (Mainzer Rosenmontagszug oder so) einen schwarzen Strich durch euere Köpfe zu machen. Ich denke das Gelächter wäre groß.

Hat der Rollerfreund also an einem Treffen, Ausfahrt usw. Teilgenommen hat er mit einer Klage wohl keine Chance.

Viele Grüße, Ralf