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Thema: 125 -Führerschein!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Gibt es überhaupt dafür nachweißliche Gründe, wie hohe Unfallzahlen von Leute mit Klasse 3 wo 125er fahren dürfen ?
    Außerdem kapier dann aber nicht wieso bis 2012 A1 Inhaber keine Beschränkung mehr auf 80 km/h bekommen sondern gleich offen fahren dürfen ? Das ist doch dann kontraproduktiv.
    Das würde ja dann nur Sinn machen wenn Fuffis dann offen fahren dürften, also so ca. 70 km/h.
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  2. #2
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    Öhm ... das hab' ich nicht verstanden.

    Wer bekommt wo bis wann keine Beschränkung und wo ist was kontraproduktiv und was hat das mit "offenen" 50er zu tun?!
    Grüße, Erdmann

  3. #3
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    Laut EU Führerschein-Richtlinie müßen alle EU-Länder bis 2012 die neuen Verordnungen umsetzen.

    Die Klasse A1 ist bis jetzt bis zum 18.ten Lebensjahr auf 80 km/h begrenzt, danach offen.
    Ab 2012 dürfen aber gleich die 16 jährigen offen fahren.

    Also was soll das ?
    Die Fuffis dürfen immer weniger fahren, aber 125er dürfen aufeinmal schneller fahren, wegen der Verkehrssicherheit. Und Fuffis weniger,,,, das kapier ich nicht. :-)
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  4. #4
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    Das wusst ich noch gar nicht. interessant. das heißt ein 16 jähriger, der grad führerschein gemacht hat, darf dann mit 300 sachen rumfahren? oh je.
    >Tuning:
    -LED-Rücklicht, Opticparts
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    Wir sehen uns auf der straße...


  5. #5
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    Zitat Zitat von Blaster-Tom Beitrag anzeigen
    Das wusst ich noch gar nicht. interessant. das heißt ein 16 jähriger, der grad führerschein gemacht hat, darf dann mit 300 sachen rumfahren? oh je.
    Mit 17 darfst ja jetzt schon 407km/h fahren wenn Mama/Papa neben dir sitzt und sie sich das Auto leisten können!

    Die Welt ist nicht gerecht, nur gleich!
    Satelis K22 BlacKsat exe.
    Never run an unchanged system!

    Sommer: Heidenau Reifen K63 / K61 rear
    Winter: Heidenau Reifen K66 Snowtex / K62 Snowtex
    Motoröl: 5W-50 Mobil1 SuperSyn
    Getriebeöl: WAGNER 85W/140
    Benzin: Ultimate 100 / SuperPlus 98

    Viele Grüße, Ralf

  6. #6
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    Für alle, die es interessiert:

    Welche Führerscheinklasse hat ab welchem Datum und wofür Gültigkeit.http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_3_104.html
    Grüße, Erdmann

  7. #7
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    Das ist ja toll. Endlich mal ein Blatt wo alles draufsteht.

    Wenn man den Trecker Führerschein vor 1.12.54 gemacht hat, darf man heute Haya Busa fahren! Und damals brauchte man den nur beantragen. Nix Prüfung.

    Warscheinlich darf der Opa nicht nur 125er fahren Als mein Opa den Führerschein gemacht hat, gabs nur eine Klasse. Führerschein und gut. Leider kann er nicht mehr fahren aber dürfen tut er immer noch.

    Der ist auch nicht schlecht: B (beschränkt auf maschinell angetriebene Krankenfahrstühle) heute: A A1 B S L. Früher wars doch besser :-)
    Geändert von Raltelis (30.01.2009 um 11:54 Uhr)
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    Viele Grüße, Ralf

  8. #8
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    Zitat Zitat von Blaster-Tom Beitrag anzeigen
    Das wusst ich noch gar nicht. interessant. das heißt ein 16 jähriger, der grad führerschein gemacht hat, darf dann mit 300 sachen rumfahren? oh je.
    Nein falsch, er darf nach wie vor nur 125er fahren, aber gleich offen. Sprich so in der Regel 110-120 km/h, je nach Model.
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  9. #9
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    @ Erdmann

    Das mit den Stichtagen war mir schon klar. Ich habe mal meine Signatur etwas geändert, da es mehr ein Aufschrei als eine Frage sein sollte. Das Widersinnige an der Sache ist, daß jeder, der den Führerschein vor dem Stichtag gemacht hat, sich ohne jegliche Zweiraderfahrung mit einer 125er in den Straßenverkehr werfen kann...

    Wenn die Führerscheinregelungen bis 2012 EUisiert werden sollen, besteht ja auch Hoffnug, daß sich bei der 125er Regelung für Inhaber der B-Führerscheinklasse auch was tut...
    Warum darf mein Opa mit seinem PKW-Führerschein 125er fahren und ich nicht!!!

    Elyseo50 Bj1999 Ez2005 SusisCDI

  10. #10
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    Zitat Zitat von olli Beitrag anzeigen
    @ Erdmann

    ... Das Widersinnige an der Sache ist, daß jeder, der den Führerschein vor dem Stichtag gemacht hat, sich ohne jegliche Zweiraderfahrung mit einer 125er in den Straßenverkehr werfen kann...
    Da hast Du vollkommen Recht. Ich habe jetzt seit 30 Jahren meine Führerscheine 4 + 3 mit denen ich Kleinkraftrad bzw. 125er fahren darf. Erst war es eine Kreidler die sowas von offen war, das es mir noch heute den Schweiß auf die Stirn treibt. Das Teil machte 140 nach Tacho und war'n echter Hammer. War aber auch 'ne elende Zwiebacksäge.
    Dann nach einer Pause von 12 Jahre fahre ich bis heute 125er Roller die immer so zwischen 90 + 120 schnell waren/sind. Zugegeben ist das im Vergleich zu "richtigen" Motorrädern in Bezug auf Gewschwindigkeit echter Kinderfasching. Dennoch, was unterscheidet mich mit meiner Fahrpraxis Klasse A1 von jemanden mit Fahrpraxis A??

    Zitat Zitat von olli Beitrag anzeigen
    ... Wenn die Führerscheinregelungen bis 2012 EUisiert werden sollen, besteht ja auch Hoffnug, daß sich bei der 125er Regelung für Inhaber der B-Führerscheinklasse auch was tut...
    Jap, da hoffe ich mit Dir. Vielleicht reicht's dann ja für 'ne 250er. Von 400er wage ich kaum zu träumen.
    Grüße, Erdmann

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