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Thema: 125er bald für alle ?

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  1. #1
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    Ich will euch ja nicht entmutigen, hier ein Text von 2000:

    125er auch mit dem Pkw-Führerschein

    (Bonn I Essen) Das Europäische Führerscheinrecht und die deutschen Sonderregelungen für Motorräder und Roller mit 125 cm’ standen im Mittelpunkt eines Meinungsaustauschs zwischen Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt und dem Präsidium des Industrie-Verbandes Motorrad Deutschland e.V. (IVM). Die Vertreter der Motorradindustrie fordern eine Liberalisierung des deutschen Führerscheinrechts nach dem Vorbild anderer EU-Länder, die auch Auto- fahrern das Führen von Leichtkrafträdern und -rollern bis 125 cm’ gestatten. In ihrem Gespräch mit Reinhard Klimmt stießen sie auf Verständnis beim Verkehrsminister: ”Wir stehen einer Einschlußregelung durchaus positiv gegenüber”.
    Bevor man jedoch über eine Änderung der Führerscheinbestimmungen in Deutschland nachdenkt, will das Bundesverkehrsministerium zunächst eine Entscheidung aus Brüssel abwarten. Oort steht gegenwärtig das Europäische Führerscheinrecht auf dem Prüfstand. Nachdem 1991 einheitliche EU-Richtlinien zur Fahrerlaubnis beschlossen wurden, hatten die Mitgliedsländer der europäischen Gemeinschaft in den folgenden Jahren die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
    Dabei ist jedoch recht unterschiedlich vorgegangen worden. Während in einigen Ländern die Leichtkrafträder generell in den Autoführerschein eingeschlossen wurden, machen andere Staaten eine ausreichende Pkw- Praxis oder einige Übungsstunden auf motorisierten Zweirädern zur Bedingung. In Deutschland dürfen nur diejenigen Autofahrer ein Leichtkraftrad oder einen Leichtkraftroller fahren, die ihren Pkw-Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben haben, heute also mindestens 38 Jahre alt sind.
    Würden mehr Autofahrer vor allem für Fahrten in den Ballungszentren häufiger ein Leichtkraftrad oder -roller benutzen, so die Auffassung des IVM, könnte der innerstädtische Verkehr deutlich entlastet werden. Auch die ausgesprochen positive Unfallbilanz der älteren Leichtkraftradfahrer mit entsprechender Pkw-Praxis ist ein weiteres Argument zur Liberalisie- rung des 125er-Einschlusses in den Autoführerschein.
    Gegenwärtig werden in Brüssel die Erfahrungen der einzelnen Mitglieds- staaten mit der ersten Harmonisierungsstufe der Führerscheinrichtlinie ausgewertet. Sollte die EU-Kommission daraufhin keine einheitliche Regelung für Europa vorschlagen, sondern den Mitgliedsstaaten eigene-na- tionale Bestimmungen überlassen, stehen nach Auffassung des IVM die Chancen für die Autofahrer in Deutschland nicht schlecht. Allerdings nicht ganz ohne Auflagen, wie das Verkehrsministerium signalisierte. So denkt man über einige Pflicht-Übungsstunden nach, wie es bereits in Österreich praktiziert wird.
    Bereits im kommenden Monat wird sich Reinhard Klimmt wieder mit Motorrädern und Rollern befassen. Am 13. September wird der Bundesverkehrsminister in München die INTERMOT 2000 eröffnen. Bis zum 17. September wird die gröSte Motorrad- und Rollermesse der Welt mit über 1.000 Ausstellern aus 30 Ländern auf mehr als 110.000 Quadratmetern alles rund ums motorisierte Zweirad präsentieren.
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    Winter: Heidenau Reifen K66 Snowtex / K62 Snowtex
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    Viele Grüße, Ralf

  2. #2
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    3. EU-Führerscheinrichtlinie:

    Für alle Zweiradklassen ab dem A1 ist der stufenweise Zugang und eine Fahrpraxis von je zwei Jahren bis zur nächsthöheren Klasse festgeschrieben. Wer einmal die Theorieprüfung schafft, muss sie bei den folgenden Klassen nicht mehr absolvieren.
    Das Mindestalter für den A1 lautet 16 Jahre, kann allerdings auf 17 oder 18 Jahre heraufgesetzt werden. Die Klasse schließt Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm3, 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW pro Kilogramm
    sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 15 kW (20 PS) ein. Gleichzeitig entfällt eine deutsche Sonderregelung: Bislang dürfen Jugendliche nur Leichtkrafträder bewegen, die maximal 80 km/h laufen.
    Was den Einschluss in die Pkw-Fahrerlaubnis angeht, gilt in Deutschland jetzt noch ein bestimmtes Datum: Nur wer
    vor dem 1. April 1980 die Lizenz fürs Auto
    bekommen hat, darf 125er fahren. Künftig bleibt das Ob und Wie des Einschlusses den Mitgliedsländern überlassen. In vielen Staaten Europas ist Pkw-Lenkern das
    Fahren von Leichtkrafträdern erlaubt – der Industrie-Verband Motorrad möchte das auch in Deutschland durchsetzen (siehe Interview Seite 152).
    Wer die Prüfung für den A1 geschafft hat, braucht für den A2 noch eine siebenstündige Schulung oder eine 25-minütige Prüfung – auch hier haben die Mitglieds-länder die Wahl. Dies könnte in Deutschland zu einer politischen Auseinandersetzung zwischen Fahrschulverbänden und Prüforganisationen führen.
    Die Klasse A2 beinhaltet künftig Motorräder bis 48 statt wie bisher 34 PS, um den Einstieg attraktiver zu gestalten. Das Leistungsgewicht ist auf 0,2 kg/kW beschränkt, und das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Die Mitgliedsländer können jedoch das
    Alter auf 20 Jahre hochsetzen.
    Für die nächsthöhere Klasse A, die
    Bikes sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW (20 PS) einschließt, gilt ein Einstiegsalter von 20 bis 22 Jahren. Weitere Voraussetzung: Prüfung oder Schulung nach zwei Jahren auf der beschränkten Klasse A2. Gegen diese Hürde läuft der
    Industrie-Verband Motorrad Deutschland Sturm, denn die Aufstiegsprüfung zum
    offenen A ist in Deutschland 1993 ohne negative Folgen abgeschafft worden. Verbindlich für alle EU-Länder kommt dagegen der Direkteinstieg, der europaweit ab 24 Jahren möglich ist und eine theoretische und praktische Prüfung erfordert.
    Fazit
    Die Mitgliedsländer können die Einschlussregeln bei den Führerscheinen der Klasse AM und A1 frei wählen. Ob ein Autofahrer zusätzlich den A1 ablegen muss, wenn er 125er fahren will, entscheidet maßgeblich über den Verkauf von Leichtkrafträdern. Auch das Mindestalter können die EU-Länder bei den Zweiradklassen so gestalten, dass ein Motorradführerschein un-
    interessant wird: Wer den Einstieg in den
    A2 bei 20 Jahren festschreibt, fördert
    aktiv Auto- statt Motorradfahren. Noch ein
    Minuspunkt: Die Staaten können, müssen aber nicht die Gültigkeit von Führerscheinen in ihrem Hoheitsgebiet anerkennen, die Fahrern ausgestellt wurden, deren Alter unter dem Mindestalter von 16 Jahren für den AM liegt. Was dazu führen kann, dass mancher Jugendliche zu Hause rumdüsen darf, nicht jedoch im benachbarten Ausland. Von Harmonie keine Spur.



    +-+-+-+-+-+-+-
    Also das heißt das Deutschland selbst entscheiden kann ob wir den 125er mit dem Autoschein fahren dürfen oder nicht....
    Und der 16jährige der den A1 macht darf dann gleich den 125er offen fahren, da es die Beschränlung auf 80 km/h nicht mehr gibt. Ergo heißt das, das die Versicherung extrem steigen wird....
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  3. #3
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    das beim A1 die 80Km/h entfallen, ist seit fünf Jahren bekannt und muß bis ende 2011 durchgeführt werden und wird keinen Tag früher passieren. Alles andere ist soweit mir bekannt noch nicht spruchreif. Und wenn doch, dann dauert das auch mindestens acht Jahre und läßt Spielraum für eigene Regelungen.
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    Viele Grüße, Ralf

  4. #4
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    Wir (ich?) werden doch nicht auch ma so lahmarschig mit dem Umsetzen von Neuem wenn wa älter werden oder?
    Peugeot Ludix Blaster 50cm³

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  5. #5
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    wenn du in die politik gehen wirst, ja, 102%

    Ich will nen 125 ccm x]

    Hm, meinen blaster würde ich aber behalten...das wär aber viel besser, wenn die die 50 ccm freilaufen lassen hätten. da würde niemand so leicht bzw. ein großer teil bei 50 ccm bleiben, da diese ja auch für die stadt genug fahren.
    >Tuning:
    -LED-Rücklicht, Opticparts
    -LED-Blinker "Rocket" vorn, Str8

    Wir sehen uns auf der straße...


  6. #6
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    So im neuen ADAC-Heft wird der Bundesverkehrsminister Tiefensee danach gefragt wie es sich mit 125er und dem Autoschein verhält.
    Tiefensee antwortet das die Regierung definitiv an nem neuem Gesetzentwurf arbeitet, der es Inhabern des Autoscheins erleichtert günstig nen 125er Schein zu machen !


    Ich denke es könnte vielleicht ne Regel wie in Österreich eingeführt werden..
    Sprich 5 praktische Fahrstunden, das beglaubigen lassen und man hat den Schein.
    Wäre auf jedenfall ne günstige Lösung würde ich sofort machen.
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  7. #7
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    Ich denke, die Herren sollten gleich weiterdenken und die 125er Grenze aufweichen - wenn ich daran denke, dass mein Motörchen meistens zwischen 7000 und 10000 Touren dreht und dabei mehr Sprit verbrennt als die größeren Motoren hier im Forum.
    Gruß aus HH-Horn
    Bix (Manfred)

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