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Thema: Neues Softwareupdate (125 er) für Zündaussetzer ?

  1. #1

    Standard Neues Softwareupdate (125 er) für Zündaussetzer ?

    Habe bisher mit viel Intresse nur als Mitleser am Forum teilgenommen.

    Nun habe ich auch mal eine Frage.

    Da mein 125 auch diese Zündaussetzer im kalten Zustand hat, bin ich beim Freundlichen gewesen und habe das reklamiert.
    Der Freundliche hat daraufhin mit Peugeot Rücksprache gehalten und gesagt : Es wäre bei Peugeot eine neues Softwareupdate in Bearbeitung , welches das Problem der Zündaussetzer beheben soll.
    Ich solle mich so alle 6 -8 Wochen melden ob dieses Update schon fertig wäre.

    Hat von Euch auch schon jemand davon gehört ?

    LG Kalle

  2. #2
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    Standard

    Na, da hat dein Händler wohl 'ne Märchenstunde für dich abgehalten.
    Gruß aus der Eifel
    Ludger
    Silver Wing 600 ABS, Bj. 2003

  3. #3
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    Wäre ja schön, Kalle! Aber auch mir fehlt der Glaube. Dieses Problem ist so alt und Peugeot läßt Händler und Kunden im Regen stehen. Als Autofahrer würde man sich so etwas nicht bieten lassen, als Rollerfahrer muss man leiden können. Ich verstehe nicht, warum das so ist. Mein Peugeot Auto-Händler hat als Werbeslogan: Erst wenn Sie richtig zufrieden sind, sind wir auch zufrieden.
    Bin bisher verschiedene Roller gefahren. Vom Firmen-Service fast alle gleich...

  4. #4

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    Scheint wohl eine Hinhaltetaktik zu sein. Habe so etwas schon geahnt.

    Wie sieht das eigentlich rechtlich aus ?

    Hat schon jemand versucht den Mangel der Zündaussetzer auf dem rechlichen Weg anzugehen ?

    Kann der Roller innerhalb der 2 jährigen Garantie bei erfolgloser Beseitigung eines Mangels wieder zurückgegeben werden ( mit Nutzungsausgleich ).

    Kann mir nicht vorstellen das alle die diesen Mangel haben, das einfach so akzeptieren.


    LG Kalle
    Geändert von Kalle (31.07.2009 um 08:48 Uhr)

  5. #5
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    Hat schon jemand versucht den Mangel der Zündaussetzer auf dem rechlichen Weg anzugehen ?
    Ganz schwieriges Terrain: Auf jeden Fall wird Dir die Nutzung in Abhängigkeit der Kilometerlaufleistung des Rollers vom Kaufpreis abgezogen.
    Da ist Stress mit dem Händler und Peugeot vorprogrammiert. Ein Chance da +-O herauszukommen gibt's nur, wenn mit dem Händler vor dem Kauf eine Art "Probefahrzeit" vereinbart wurde.
    Grüße, Erdmann

  6. #6
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    Hallo Kalle,
    wenn nichts mehr hilft, dann hilft halt nur noch wandeln.
    Vorab solltest du allerdings dem Händler die Gelegenheit geben, den Mangel abzustellen. Setzt ihm einen Termin, bis wann er den Mangel abzustellen hat. Und das wirst du schriftlich machen müssen, am besten du läßt dir den Erhalt des Schreibens quittieren. Sollte er sich weigern, dann schickst es ihm per Einschreiben -mit Rückschein-.
    In dem Schreiben würde ich auch direkt anführen, daß du Wandlung beabsichtigst, sollte er bzw. Peugeot nicht in der Lage sein, den Fehler innerhalb der Frist abzustellen.
    Am besten hilft dir aber Advokaats Liebling
    Gruß aus der Eifel
    Ludger
    Silver Wing 600 ABS, Bj. 2003

  7. #7

    Standard

    Dank Euch für die Hinweise.

    Ja, an eine Wandlung habe ich auch schon gedacht.

    Kann ich denn eigentlich jeden Vertragshändler dazu auffordern den Mangel zu beseitigen.?

    Denn ich habe den Roller bei einem Händler der ca 80 km von mir entfernt wohnt gekauft. Wäre ziemlich umständlich den Roller dahin zu bringen.

    Weiß vielleicht auch jemand wieviel einem so in etwa bei einer Wandlung an Abnutzung angerechnet wird ?

    Der Roller ist jetzt 14 Monate alt und hat aber erst 3300 km gelaufen.

    LG Kalle

  8. #8
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    Hallo,

    "Wandelung" gibt es nicht (mehr). Nach § 437 BGB kann der Käufer einer mangelhaften Sache
    a) Nacherfüllung verlangen
    b) vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und
    c) Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen

    verlangen. Vorraussetzung stets: ein Mangel. Beweislast hierfür: grundsätzlich beim Käufer.

  9. #9

    Standard Neues Softwareupdate

    du hast recht kalle es gibt eine Neue Softwareupdate.

    nur bei mir funktioniert sie nicht!

    gruß v.zoder

    PS. weiß jemand Wehr einen Auspuff für satelis 125CCM zu verkaufen hat, in edelstahl

  10. #10
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    Zitat Zitat von meggie64 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    "Wandelung" gibt es nicht (mehr). Nach § 437 BGB kann der Käufer einer mangelhaften Sache
    a) Nacherfüllung verlangen
    b) vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und
    c) Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen

    verlangen. Vorraussetzung stets: ein Mangel. Beweislast hierfür: grundsätzlich beim Käufer.
    Genau so ist, mit einer Ergänzung: Die Beweislast liegt nur dann beim Käufer, wenn das Produkt, hier Roller, älter als 6 Monate ab Kauf ist. Ist der Gegenstand jünger als 6 Monate ab Kauf, so geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung vorlag. Dann liegt die Beweislast beim Verkäufer.
    Das Ganze nennt sich Gewährleistung, ist gesetztlich geregelt und unterscheidet sich insofern von der Garantie, die eine freiwillige Leistung des Herstellers ist.
    Grüße, Erdmann

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