„zwei Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung ausser Verschleißteile.“

Dann muss aber auch die maximale Lebensdauer jedes einzelnen Verschleissteils in km festgelegt, und angegeben werden.

„Dieser (Garantieantrag) wurde mit der Begründung abgelehnt das, daß Lenkkopflager ein Verschleissteil sei und es darauf bei 20.000 km keine Garantie mehr geben würde.“

20.000 km in in 1 ½ jahren, ist sicher ein grenzwertiger fall punkto garantie auf verschleissteile…aber wenn nichts festgelegt ist...liegt es halt an der kulanz des herstellers...

Interessant finde ich, dass es hier um das Lenkkopflager geht.
Das Lenkkopflager meiner Ludix Blaster musste nämlich schon nach 800 km ausgetauscht werden. Weiss der Teufel warum….
Die Gararantie wurde in dem Fall von Peugeot natürlich ohne Murren übernommen.