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Hallo miado 1356

Die Führerscheinstelle darf amtlich beglaubigte Unterlagen die Älter sind als 20 Jahre vernichten, so laut aussage der Führerscheinstelle.
Mein Arbeitskolege war bei der Führerscheinstelle in Duisburg und hat nachgefragt ich war dabei, nach Zehn Minuten warten
sagte die Mitarbeiterin es seien keine Unterlagen mehr vorhangen also alles vernichtet.
Mein Arbeitskolege hatte 1978 den Führerschein klasse eins und drei gemacht, und 1984 mußte er den Schein abgeben.


ich sage nur: böses Faul



Gruß Rocki
Ja,da habt Ihr wohl etwas falsch gemacht. Ihr müsst nicht Fragen ob die Unterlagen noch da sind, sondern Ihr müsst konkret eine Erweiterung beantragen. Dann nähmlich wird im Archiv nachgeschaut und dies dann auch bestätigt. Eine Vernichtung gibt es defenetiv nicht. Eure Geburtsurkunde wird ja auch nicht Vernichtet, nur weil diese älter als 20 Jahre ist.Ein amtliches Dokument bleibt bis zu 5 Jahren nach dem Tod noch bestehen.
Um es noch mal zu bestätigen. Mein Führerschein wurde 1967 ausgestellt. 1974 wurde mir die Pappe für 12 Monate eingezogen. Diese habe ich nie wieder abgeholt, sonder ich habe einfach einen neuen Schein gemacht
( ende1980).Da war nur die Klasse 3 enthalten und Nix mehr mit 1 A.
Jetzt nach der Gesetzesgrundlage kannst Du ohne weiteres dein A1 in der Erweiterung beantragen. Diesen bekommst Du zu 100% wieder, es sei denn es liegt eine amtliche Anweisung vor, das Du eine neue Fahrerlaubnis ablegen musstest. Dann gibt es diesen nicht.

Also hin zum Amt und Klären.
viel Spass