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Thema: 125er Regelung bei Führerschein Entzug

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  1. #1
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    Standard Erweiterung

    Hallo miado 1356


    Er hatte 1986 den Führerschein kl.3 neu gemacht

    Frage:1 Bis du schon bei der Führerscheinstelle gewesen ? Hast du eine Erweiterung beantragt ?

    Frage:2 Er kann doch jetzt einen Antrag auf Erweiterung (A1) stellen oder ?



    Gruß Rocki
    Geändert von Rocki (12.02.2010 um 17:16 Uhr)

  2. #2
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    Standard

    Moin Rocky,

    also wenn keine Anordnung zu einer erneuten Führerscheinprüfung vorlag,kann der A1 ohne Probleme Erweitert werden. Auch nach 36 Jahren, so wie bei mir es der fall ist.
    Hier der Werdegang
    1) es muss die Führerscheinstelle angerufen werden, welche den damaligen Kl.3 ausgestellt hatte.Hier bittet man um Zustellung der Kl. A1 zur Erweiterung an die jetzige FS.Stelle des Wohnortes(oder Bezirkes)
    Die Übermittlung dauert bis zu 14 Tage. Dann erkundigt man sich immer wieder ob dieser Eingang erfolgte. Ist der Nachweis eingegangen,dass der Führerschein damals vorlag,dann geht man einfach zur Behörde und beantragt eine Erweiterung der Kl A1. Mitzubringen sind ein neuer Sehtest und 1 Biometrisches Foto sowie den Kl 3 Führerschein und einen gültigen Ausweis.
    Nur noch die Gebühren bezahlen und warten bis der NEUE Kartenführerschein fertig ist. Dauert auch so 3 Wochen.

    Als Anlage meine Quittung LBV
    Geändert von miado1356 (14.02.2010 um 11:24 Uhr)

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