Ergebnis 1 bis 10 von 19

Thema: 125er Regelung bei Führerschein Entzug

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    01.02.2009
    Beiträge
    40

    Standard

    Zitat Zitat von Rocki Beitrag anzeigen
    Hallo miado 1356

    Die Führerscheinstelle darf amtlich beglaubigte Unterlagen die Älter sind als 20 Jahre vernichten, so laut aussage der Führerscheinstelle.
    Mein Arbeitskolege war bei der Führerscheinstelle in Duisburg und hat nachgefragt ich war dabei, nach Zehn Minuten warten
    sagte die Mitarbeiterin es seien keine Unterlagen mehr vorhangen also alles vernichtet.
    Mein Arbeitskolege hatte 1978 den Führerschein klasse eins und drei gemacht, und 1984 mußte er den Schein abgeben.


    ich sage nur: böses Faul



    Gruß Rocki
    Ja,da habt Ihr wohl etwas falsch gemacht. Ihr müsst nicht Fragen ob die Unterlagen noch da sind, sondern Ihr müsst konkret eine Erweiterung beantragen. Dann nähmlich wird im Archiv nachgeschaut und dies dann auch bestätigt. Eine Vernichtung gibt es defenetiv nicht. Eure Geburtsurkunde wird ja auch nicht Vernichtet, nur weil diese älter als 20 Jahre ist.Ein amtliches Dokument bleibt bis zu 5 Jahren nach dem Tod noch bestehen.
    Um es noch mal zu bestätigen. Mein Führerschein wurde 1967 ausgestellt. 1974 wurde mir die Pappe für 12 Monate eingezogen. Diese habe ich nie wieder abgeholt, sonder ich habe einfach einen neuen Schein gemacht
    ( ende1980).Da war nur die Klasse 3 enthalten und Nix mehr mit 1 A.
    Jetzt nach der Gesetzesgrundlage kannst Du ohne weiteres dein A1 in der Erweiterung beantragen. Diesen bekommst Du zu 100% wieder, es sei denn es liegt eine amtliche Anweisung vor, das Du eine neue Fahrerlaubnis ablegen musstest. Dann gibt es diesen nicht.

    Also hin zum Amt und Klären.
    viel Spass

  2. #2
    Registriert seit
    28.05.2006
    Ort
    Duisburg NRW.
    Beiträge
    832

    Standard Erweiterung

    Hallo miado 1356


    Er hatte 1986 den Führerschein kl.3 neu gemacht

    Frage:1 Bis du schon bei der Führerscheinstelle gewesen ? Hast du eine Erweiterung beantragt ?

    Frage:2 Er kann doch jetzt einen Antrag auf Erweiterung (A1) stellen oder ?



    Gruß Rocki
    Geändert von Rocki (12.02.2010 um 17:16 Uhr)

  3. #3
    Registriert seit
    01.02.2009
    Beiträge
    40

    Standard

    Moin Rocky,

    also wenn keine Anordnung zu einer erneuten Führerscheinprüfung vorlag,kann der A1 ohne Probleme Erweitert werden. Auch nach 36 Jahren, so wie bei mir es der fall ist.
    Hier der Werdegang
    1) es muss die Führerscheinstelle angerufen werden, welche den damaligen Kl.3 ausgestellt hatte.Hier bittet man um Zustellung der Kl. A1 zur Erweiterung an die jetzige FS.Stelle des Wohnortes(oder Bezirkes)
    Die Übermittlung dauert bis zu 14 Tage. Dann erkundigt man sich immer wieder ob dieser Eingang erfolgte. Ist der Nachweis eingegangen,dass der Führerschein damals vorlag,dann geht man einfach zur Behörde und beantragt eine Erweiterung der Kl A1. Mitzubringen sind ein neuer Sehtest und 1 Biometrisches Foto sowie den Kl 3 Führerschein und einen gültigen Ausweis.
    Nur noch die Gebühren bezahlen und warten bis der NEUE Kartenführerschein fertig ist. Dauert auch so 3 Wochen.

    Als Anlage meine Quittung LBV
    Geändert von miado1356 (14.02.2010 um 11:24 Uhr)

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Unterstützt und gesponsert von www.peugeot-bike.at und www.willinger.com