Moin,moin alle Zusammen

Hier mal etwas erfreuliches. Wer seinen alten Führerschein Kl.3 ( vor dem 01.04.80 ) durch Trunkenheit verloren hat, egal wann und wie,hat die möglichkeit auch nach Neuerwerb der Kl 3(B) seinen 125er Schein durch eine sogenannte Erweiterung zu beantragen. Mitzubringen sind ein neuer Sehtest und 1 Biometrisches Passfoto. Natürlich muss vorher die Führerscheinstelle der Erstausstellung der jetzigen Führerscheinstelle eine bestätigung senden die belegt das der Führerschein vor dem 01.04.80 gemacht wurde. Das ist alles was gebraucht wird. Nur noch bezahlen und fertig.
Und wer es immer noch nicht glaubt,kann unter dem § 76 des Übergangsrechtes unter § 20 dies nachlesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html

so und nun viel Spass bei der 125er Erweiterung.