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Thema: 125er Regelung bei Führerschein Entzug

  1. #1
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    Standard 125er Regelung bei Führerschein Entzug

    Moin,moin alle Zusammen

    Hier mal etwas erfreuliches. Wer seinen alten Führerschein Kl.3 ( vor dem 01.04.80 ) durch Trunkenheit verloren hat, egal wann und wie,hat die möglichkeit auch nach Neuerwerb der Kl 3(B) seinen 125er Schein durch eine sogenannte Erweiterung zu beantragen. Mitzubringen sind ein neuer Sehtest und 1 Biometrisches Passfoto. Natürlich muss vorher die Führerscheinstelle der Erstausstellung der jetzigen Führerscheinstelle eine bestätigung senden die belegt das der Führerschein vor dem 01.04.80 gemacht wurde. Das ist alles was gebraucht wird. Nur noch bezahlen und fertig.
    Und wer es immer noch nicht glaubt,kann unter dem § 76 des Übergangsrechtes unter § 20 dies nachlesen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html

    so und nun viel Spass bei der 125er Erweiterung.

  2. #2
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    Hallo,
    ich verstehe den Witz dabei noch nicht: Führerschein weg, ok. Dann Führerschein neu (heißt jetzt B) auch ok. Für mich logisch, daß dann auch der 125ér mit wieder kommt ?! Was ist denn da nun so groß "mal was erfreuliches" ? Oder verstehe ich da was nicht richtig ?
    MfG
    Discho

  3. #3
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    Standard Führerscheinregelung

    Hallo miado 1356

    Die Führerscheinstelle darf amtlich beglaubigte Unterlagen die Älter sind als 20 Jahre vernichten, so laut aussage der Führerscheinstelle.
    Mein Arbeitskolege war bei der Führerscheinstelle in Duisburg und hat nachgefragt ich war dabei, nach Zehn Minuten warten
    sagte die Mitarbeiterin es seien keine Unterlagen mehr vorhangen also alles vernichtet.
    Mein Arbeitskolege hatte 1978 den Führerschein klasse eins und drei gemacht, und 1984 mußte er den Schein abgeben.


    ich sage nur: böses Faul



    Gruß Rocki
    Geändert von Rocki (11.02.2010 um 19:39 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Discho Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich verstehe den Witz dabei noch nicht: Führerschein weg, ok. Dann Führerschein neu (heißt jetzt B) auch ok. Für mich logisch, daß dann auch der 125ér mit wieder kommt ?! Was ist denn da nun so groß "mal was erfreuliches" ? Oder verstehe ich da was nicht richtig ?
    MfG
    Discho
    Also, wenn der Führerschein( Alt 3 ) einmal entzogen wurde und dieser dann neu erteilt wird, ist nur die Kasse 3 wieder erteilt und nicht automatisch die A1 .Diese muss gesondert als Erweiterung beantragt werden.
    jetzt verstanden ??

  5. #5
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    Zitat Zitat von Rocki Beitrag anzeigen
    Hallo miado 1356

    Die Führerscheinstelle darf amtlich beglaubigte Unterlagen die Älter sind als 20 Jahre vernichten, so laut aussage der Führerscheinstelle.
    Mein Arbeitskolege war bei der Führerscheinstelle in Duisburg und hat nachgefragt ich war dabei, nach Zehn Minuten warten
    sagte die Mitarbeiterin es seien keine Unterlagen mehr vorhangen also alles vernichtet.
    Mein Arbeitskolege hatte 1978 den Führerschein klasse eins und drei gemacht, und 1984 mußte er den Schein abgeben.


    ich sage nur: böses Faul



    Gruß Rocki
    Ja,da habt Ihr wohl etwas falsch gemacht. Ihr müsst nicht Fragen ob die Unterlagen noch da sind, sondern Ihr müsst konkret eine Erweiterung beantragen. Dann nähmlich wird im Archiv nachgeschaut und dies dann auch bestätigt. Eine Vernichtung gibt es defenetiv nicht. Eure Geburtsurkunde wird ja auch nicht Vernichtet, nur weil diese älter als 20 Jahre ist.Ein amtliches Dokument bleibt bis zu 5 Jahren nach dem Tod noch bestehen.
    Um es noch mal zu bestätigen. Mein Führerschein wurde 1967 ausgestellt. 1974 wurde mir die Pappe für 12 Monate eingezogen. Diese habe ich nie wieder abgeholt, sonder ich habe einfach einen neuen Schein gemacht
    ( ende1980).Da war nur die Klasse 3 enthalten und Nix mehr mit 1 A.
    Jetzt nach der Gesetzesgrundlage kannst Du ohne weiteres dein A1 in der Erweiterung beantragen. Diesen bekommst Du zu 100% wieder, es sei denn es liegt eine amtliche Anweisung vor, das Du eine neue Fahrerlaubnis ablegen musstest. Dann gibt es diesen nicht.

    Also hin zum Amt und Klären.
    viel Spass

  6. #6
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    Standard Erweiterung

    Hallo miado 1356


    Er hatte 1986 den Führerschein kl.3 neu gemacht

    Frage:1 Bis du schon bei der Führerscheinstelle gewesen ? Hast du eine Erweiterung beantragt ?

    Frage:2 Er kann doch jetzt einen Antrag auf Erweiterung (A1) stellen oder ?



    Gruß Rocki
    Geändert von Rocki (12.02.2010 um 17:16 Uhr)

  7. #7
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    Moin Rocky,

    also wenn keine Anordnung zu einer erneuten Führerscheinprüfung vorlag,kann der A1 ohne Probleme Erweitert werden. Auch nach 36 Jahren, so wie bei mir es der fall ist.
    Hier der Werdegang
    1) es muss die Führerscheinstelle angerufen werden, welche den damaligen Kl.3 ausgestellt hatte.Hier bittet man um Zustellung der Kl. A1 zur Erweiterung an die jetzige FS.Stelle des Wohnortes(oder Bezirkes)
    Die Übermittlung dauert bis zu 14 Tage. Dann erkundigt man sich immer wieder ob dieser Eingang erfolgte. Ist der Nachweis eingegangen,dass der Führerschein damals vorlag,dann geht man einfach zur Behörde und beantragt eine Erweiterung der Kl A1. Mitzubringen sind ein neuer Sehtest und 1 Biometrisches Foto sowie den Kl 3 Führerschein und einen gültigen Ausweis.
    Nur noch die Gebühren bezahlen und warten bis der NEUE Kartenführerschein fertig ist. Dauert auch so 3 Wochen.

    Als Anlage meine Quittung LBV
    Geändert von miado1356 (14.02.2010 um 11:24 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von miado1356 Beitrag anzeigen
    Also, wenn der Führerschein( Alt 3 ) einmal entzogen wurde und dieser dann neu erteilt wird, ist nur die Kasse 3 wieder erteilt und nicht automatisch die A1 .Diese muss gesondert als Erweiterung beantragt werden.
    seit wann ist das so?

    ich sag: quatsch mit sosse!

    ich hab ende der 80er den motorradführerschein gemacht. anfang der 90er die lappen fürs auto hinterher. durch restalk hab ich den dann im selben jahr wieder abgeben müssen. auflage: zwei jahre sperre danach neuerwerb. hab ich gemacht und hab am tag der aushändigung den moppedlappen einfach nachgetragen bekommen. ohne antrag und so firlefanz.
    Gruss
    Mathes
    ---------------------------------------------
    TKR 50 Off Road
    ---------------------------------------------
    mir ist egal was ich fahre hauptsache heckantrieb

  9. #9
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    Daumen runter

    Moin,
    ich sehe schon, Du hast NIX begriffen.Bist halt viel zu Jung.

  10. #10
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    Standard Erweiterung

    Hallo miago 1356

    Ich hatte dir eine Private Nachricht geschickt, ist bei dir nichts angekommen ?
    Wollte da noch was wissen



    Gruß Rocki

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