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Thema: 10.000 Inspektion

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Herr Ert Gast

    Standard

    Wenn Dein Roller auf 25 km/h gedrosselt ist, darfst Du in Deutschland keinen anderen Auspuff verwenden!!! Die ABE des Zubehörauspuffs gilt nur für Fahrzeuge im ungedrosselten Zustand und die ABE für die Drossel gilt nur für technisch unveränderte Fahrzeuge im Originalzustand.

    Nach nur 10000km sollte der Auspuff nicht zu sein. -Die km reiße ich in 2 Jahren ab...

    Ich habe übrigens den "Laser Original" aus Edelstahl dran. Aber wie schon gesagt, beim gedrosselten Roller ist so ein Zubehörauspuff rechtlich betrachtet mit dem Entfernen der Drossel gleichzusetzen, sprich Erlöschen der Betriebserlaubnis und ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Geändert von Herr Ert (04.03.2010 um 09:34 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Herr Ert Beitrag anzeigen
    beim gedrosselten Roller ist so ein Zubehörauspuff rechtlich betrachtet mit dem Entfernen der Drossel gleichzusetzen, sprich Erlöschen der Betriebserlaubnis und ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Recht hat er ! Sportpott beim Mofa ist verboten ! ABE hin oder her.
    Roller: Satelis 250 RS
    Reifen: Michelin City Grip

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