*seufz*

Das Fahrzeug stand ohne erkennbaren Versicherungsschutz im öffentlichen Raum und das nicht erst seit gestern. Das reicht bereits. Das reicht sogar für's Abschleppen lassen und die Kosten dafür dem Halter des Fahrzeugs aufzubürden. Da spielt es auch keine Rolle, ob der eigentliche Versicherungsschutz schon seit 4.3. vertraglich besteht. Das konnte ein Außenstehender nicht erkennen, weil eben das Kennzeichen am Roller nicht angebracht war.

Das Ganze wäre zu vermeiden gewesen, wenn das Fahrzeug auf privatem Raum gestanden hätte.

Nachzulesen:
http://www.verkehrsportal.de/verkehr...hleppen_04.php


Und wer es dann immer noch anzweifelt, soll halt sein Kennzeichen abschrauben, den Bock ein paar Tage auf die Straße stellen und abwarten, was passiert.