Moin,

und was sagt der Gesetzgeber:
Die Hupe darf laut § 16 der StVO ausschließlich dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen. Jede andere Verwendung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, für die im Bußgeldkatalog ein Regelsatz in Höhe von zehn Euro vorgesehen ist.[1] Die Verwendung zu folgenden Zwecken ist also nicht zulässig:

„Aufwecken“ eines Verkehrsteilnehmers, der vor einer Ampel „eingeschlafen“ ist.
Aufmerksammachen oder Beschwerde, dass sich ein Verkehrsteilnehmer falsch verhalten hat.
Bringt also nichts.
Da du schreibst das du hauptsächlich in der Stadt unterwegs bist, dort die PKW zügig überholen wollen und schnell wieder einfädeln müssen ( bin Auto und Rollerfahrer) bleibt dir als schwer einschätzbarer 50ccm Pilot noch die Vor-und Nachsicht zu den PS starken Kollegen. Bedenke in der Stadt fahren 25km/h Roller (gedrosselt oder offen) und 50ccm Roller legal oder offen. Versetze dich in die Lage eines PKW- Fahrer (vielleicht Anfänger!), wo dran soll der erkennen was du für eine Variante fährst ? Kurz verschätzt, Gegenverkehr, und schnelles rechts rüber.....Nachdenken ! Gas weg nehmen!

Gruß
Jörg