Hallo,
du schreibst
allerdings noch eine Drosselung auf 25 km/h benötigt
Das heißt, wir reden von Deutschland, dein Sohn hat also die Mofa-Prüfbescheinigung "Mofa Prüfung Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren"
Für das fahren des dann auf 50 km/h wieder nachgerüsteten Kleinkraftrad benötigt er die Führerscheinklasse AM " ab 16 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW."

Da der Roller ja Baujahr 1999 ist und der Gesetzgeber erst 2002 auf die Idee kam Roller auf 45 Km/h zu setzen darf der Roller die in den Papieren angegebenen 50 km/h fahren.
Den Roller jetzt auf 25 Km/h zu drosseln würde den Verschleiß erhöhen. Nicht umsonst haben Mofa Roller Zylinder technisch eine geringe Laufleistung.

Gruß
Jörg