Hallo Leute,

ich würde gerne mal einen Tech-Talk aufmachen und Ideen sammeln, was den Anbau einer zweiten Rück/Bremsleuchte am Elystar betrifft.
Ich habe in der Tat sowas vor und mir stellen sich da ein paar Fragen, wie ich am schlauesten das neue Rück/Bremslicht verkabeln soll.

Also, damit wir erstmal sehen, worum es hier geht, hier ein Bild von meinem Hobel und wo ich die neue Leuchte gerne hätte - nämlich oben auf dem Koffer:

Klick aufs Bild - Bild wird gross




Ich geb zu, viel beschäftigt habe ich mich mit der Elektrik vom Ely bisher nicht. Der Standard-Weihnachtsbaum langte mir bisher.
Jetzt ist die Sache die, wenn ich mir die Funzel da oben auf den Koffer schraube, wo schließe ich die Kabel am schlauesten an? Soll ich direkt hinten ans Rücklicht gehen und quasi eine parallel-Verkabelung machen?
Kann ich das Rücklicht eigentlich so hinten rausschrauben? Ich war da noch nie groß am Heck dran zu fummeln (war bisher auch nie nötig).
Oder ziehe ich das Kabel durch den Koffer runten in ins Helmfach, bohre mich da weiter durch den Boden und komme dann irgendwo nahe der Batterie wieder raus... und bastel die Elektrik dann dort ran?
Klingt etwas abenteuerlich....

Also, bevor ich da am falschen Ast säge, wollte ich gerne mal eure Meinungen, Tipps und Vorschläge hören.
Nur zu, haut in die Tasten! Wer weiß, wer sich noch eine zweite Lampe mal hinten ran basteln will.


Achja, noch was:
Von wegen "darf man das überhaupt".
Antwort: Ja! Aber....
Ich hab mir heute das schriftliche "ok" vom TÜV Süd geholt. MEIN Ely hat eine EG Betriebserlaubnis (EG Recht). Die deutsche StVZO sagt zwar maximal ein Rücklicht - aber das gilt nur für Fahrzeuge, die nach deutschem Recht zugelassen sind.
Ist der Hobel nach EG Recht zugelassen, dürfen zwei Leuchten dran. Und das trifft auf mein Ely nach Durchsicht der Papiere beim TÜV zu.

Auszug aus der TÜV Email:
Nach deutschem Recht (§53(1) StVZO) brauchen Krafträder nur eine Schlussleuchte und es ist nur eine Bremsleuchte (§53 (2) StVZO) zulässig. Nach EG-Recht dürfen es maximal zwei Bremsleuchte und Schlussleuchten sein. Diese müssen aber symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebracht sein.

Sollte die Lichttechnische Anlage Ihres Fahrzeuges nach EG-Recht genehmigt sein, so wäre die Anbringung einer weiteren Schluss- und Bremsleuchte über oder unter der originalen Schluss- und Bremsleuchte mittig zur Längsachse mit einer Anbauhöhe von mindestens 250mm und maximal 1500 mm möglich.


Aber das mal nur nebenbei - jetzt ist Tech-Talk angesagt.
Bin gespannt auf eure Antworten.