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Thema: Führerschein für den Peugeot Metropolis (Deutschland)

  1. #1
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    Standard Führerschein für den Peugeot Metropolis (Deutschland)

    Hallo,
    wie ja bekannt ist darf der Metropolis ja mit Führerschein B gefahren werden wenn der Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Da nach nur noch mit Klasse A

    Dazu gibt es jetzt eine Änderung. Gefahren werden darf jetzt wieder mit Führerschein B wenn der Fahrer oder die Fahrerin 21 Jahre alt ist und nur in Deutschland (ausgehend von Führerscheinbesitzern ab 19. Januar 2013)*

    Führerscheinbesitzer Klasse B (3) vor 19. Januar 2013 und Klasse A, A2 Besitzer dürfen weltweit fahren

    *Wenn man sich durch das Kauderwelsch der Paragrafen wühlt ist es auch erlaubt mit Führerschein B nach 19. Januar 2013 im Ausland zu fahren wenn das entsprechende Land ebenfalls diesem Gesetzt folgt.

    https://www.juris.de/jportal/portal/...enachricht.jsp

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

    Klasse B:
    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
    3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
    Gruß
    Jörg

    Alle Angaben ohne Gewähr!


    Andere Ländervorschriften füge ich gerne ein wenn sie mit Nachweis zu Verfügung stehen
    Geändert von Joggi (05.04.2017 um 17:11 Uhr)

  2. #2
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    Standard

    Ob das wirklich so neu ist? Die letzte Änderung des Gesetzes hatte es am 21. Dezember 2016. Da könnte man dann prüfen, ob dieser von Dir genannte Passus geändert wurde, oder ob dieses schon länger dort steht und es bislang lediglich nicht zur Kenntnis genommen worden ist.

  3. #3
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    Hallo,

    Ämter sind ja bekanntlich recht langsam. Aber hier wurde es http://www.kfz-auskunft.de/news/23434.html am 21 März, 2017 bekannt gemacht. Peugeot Scooter reagierte mit Veröffentlichung des neuen Metropolis Modell
    http://www.peugeot-scooters.de/fiche...=PMET/body=57/

    * Für 3-Rad-Scooter ohne Leistungsbeschränkung (>15 kW Motorleistung) gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. (Achtung: Bitte beachten Sie gegebenenfalls Abweichungen zu Fahrerlaubnisklassen außerhalb Deutschlands - bindend sind die gültigen Regelungen im entsprechenden Aufenthaltsland.)
    Gruß
    Jörg

  4. #4
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    Standard

    Habe letzte Woche beim Straßenverkehrsamt den netten Sachbeatbeiter gefragt. Dieser hat mir zugesichert das ich den Metropolis in Deutschland fahren darf. (mit Klasse B aus 2014)
    Finde ich persönlich nett, so kann man sich den großen Schein sparen Zumindest im Inland um zu schauen ob mehr wie 50ccm überhaupt Spaß machen.

  5. #5
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    Moin,
    sagen wir mal z.Z. nur in Deutschland. Wenn ein Nachbarland z.B. Österreich ( derzeit aber A für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW ) ebenfalls das fahren mit B erlaubt geht es auch über die Grenze. Liegt aber ein Land dazwischen was A will geht nur "schieben"

    Gruß
    Jörg
    Geändert von Joggi (09.04.2017 um 16:24 Uhr)

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