Zeichen 331 Kraftfahrstraße
StVO § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen (1)
Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,5 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
Dieses Zeichen steht so, dass Du als Fahrer noch rechtzeitig den Fahrweg ändern kannst, also an der letzten Abfahrmöglickeit bzw. zu Beginn der Kraftfahrstrasse.
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