Auch die 125er sind steuerfrei.
Ansonsten hätte ich, die letzten 6 Jahre, fleißig Steuer hinterzogen.
Auch die 125er sind steuerfrei.
Ansonsten hätte ich, die letzten 6 Jahre, fleißig Steuer hinterzogen.
Gruß Olaf
Citystar 125i ABS
Normalerweise besteht eine Steuerpflicht.
Ursprünglich sollte pro angefangene 25 ccm 1,84 Euro bezahlt werden - also ein Betrag von 9,20 Euro für die 125 ccm.
Da der Verwaltungsaufwand jedoch in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stand und steht wird auf die Steuererhebung verzichtet.
Nein, das hat nichts mit Ermessen oder Verwaltungsaufwand zu tun. Leichtkrafträder (also 11 kw Nennleistung, max. 125 ccm) sind von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen (§ 18 II Ziff. 4 StVZO) und damit gemäß § 3 Ziff. 1 KraftStG von der Steuer befreit.
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