Glückspirat postete
Warum immer nur eine Seite brennt dürte wieder mal am Gesetzgeber liegen. Einspurige nur ein Licht und mehrspurige Fahrzeuge zwei Lichter vorne. Aber gut....das ist jetzt nur eine Vemutung.
Hallo Glückspirat,
ich habe mal nachgesehen und hier die Antwort gefunden.

ECE-R 53

EG Gesetz, setzt darum § 50 der StVZO (Deutsches Gesetzt) außer Kraft

Bei zwei Scheinwerfern für Fernlicht oder Abblendlicht, darf der Abstand zwischen den beiden leuchtenden Flächen nicht größer als 200 mm sein.
Grund:
Das Einspurige Fahrzeug muß deutlich als solches erkennbar sein.

Beim Satelis ist der Abstand (geschätzte) 250-260 mm
Gruß
Horst