Zitat Zitat von miado1356 Beitrag anzeigen
Moin , moin aus Hamburg,

nur wenn der Roller entdrosselt wird,zählt es nicht als Frisiert. Dazu gehört ein bisschen mehr. Denn ein frisierter Roller läuft so um die 90 -100 Km/h und das wird richtig bestraft. Alles andere ist im ermessen der jeweiligen Situation. PS. Der Versicherungsschutz bleibt immer bestehen,nur der Eigenanteil einer Schadensregulierung beläuft sich auf 5000,00 €. Es wird viel geredet, man sollte halt nur mal die AGB richtig lesen.(Grundgesetz)
Fazit. Den Führerschein wird man NICHT los, es sei denn man handelt grob fahrlässig.Und das ist nicht der Fall bei einer Entdrosselung.
gruß von Miado

genau so siehts aus.
wer natürlich zum 5ten oder 6ten mal mit sowas erwischt wird könnte durchaus seinen lappen verlieren. da kann der richter mal eben ne "MPU" anstreben weil er sich nicht sicher ist ob derjenige charakterlich in der lage ist nen kraftfahrzeug zu führen.