Zitat von
Rocki
Hallo miado 1356
Die Führerscheinstelle darf amtlich beglaubigte Unterlagen die Älter sind als 20 Jahre vernichten, so laut aussage der Führerscheinstelle.
Mein Arbeitskolege war bei der Führerscheinstelle in Duisburg und hat nachgefragt ich war dabei, nach Zehn Minuten warten
sagte die Mitarbeiterin es seien keine Unterlagen mehr vorhangen also alles vernichtet.
Mein Arbeitskolege hatte 1978 den Führerschein klasse eins und drei gemacht, und 1984 mußte er den Schein abgeben.
ich sage nur: böses Faul
Gruß Rocki
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