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Thema: mobile Prüfstände jetzt auch in Dresden

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ich und ich spreche nur für mich würde den ganzen test anfechten.

    weil wenn mein roller ohne widerstand auf ner rolle steht läuft der auch 80 laut tacho. mit mir (120kg) kommt er nur auf 60.

    ausserdem ist das in meinem augen nicht rechtens. weil nur das mein roller 60 läuft heisst ja noch lange nicht das ich 60 fahre. das wäre ja genauso als wenn mich die rennleitung mitm auto in der baustelle anhält und sagt: sie sind zwar 80 gefahen aber sie hätten ja mehr fahren können also müssen sie jetzt bestraft werden.

    ich muss aber auch noch betonen das ich im besitz des fühererscheins klasse a bin und den auch schon seit fast 20jahren habe. also fahre ich nicht (wenn ich schneller wie 45 bin) ohne gültigen führerschein.


    zum thema: bei uns gibts zwei möglichkeiten. entweder man gibt zu was gemacht zu haben und bekommt ne mängelkarte und schiebt nach hause und baut zurück und fährt zum tüv. ODER man gibt es nicht zu und das fahrzeug wird eingezogen un in nem gutachten bewiesen das doch dran rumgebaut wurde. das gutachten muss dann bezahlt werden. in beiden fällen kommt dann noch die anziege wegen fahrens ohne gültiger fahrerlaubnis dazu (wenn der fahrer keinen motorradführerschein hat)
    Gruss
    Mathes
    ---------------------------------------------
    TKR 50 Off Road
    ---------------------------------------------
    mir ist egal was ich fahre hauptsache heckantrieb

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mathes-TKR Beitrag anzeigen
    ich und ich spreche nur für mich würde den ganzen test anfechten.

    weil wenn mein roller ohne widerstand auf ner rolle steht läuft der auch 80 laut tacho. mit mir (120kg) kommt er nur auf 60.

    ausserdem ist das in meinem augen nicht rechtens. weil nur das mein roller 60 läuft heisst ja noch lange nicht das ich 60 fahre. das wäre ja genauso als wenn mich die rennleitung mitm auto in der baustelle anhält und sagt: sie sind zwar 80 gefahen aber sie hätten ja mehr fahren können also müssen sie jetzt bestraft werden.

    ich muss aber auch noch betonen das ich im besitz des fühererscheins klasse a bin und den auch schon seit fast 20jahren habe. also fahre ich nicht (wenn ich schneller wie 45 bin) ohne gültigen führerschein.


    zum thema: bei uns gibts zwei möglichkeiten. entweder man gibt zu was gemacht zu haben und bekommt ne mängelkarte und schiebt nach hause und baut zurück und fährt zum tüv. ODER man gibt es nicht zu und das fahrzeug wird eingezogen un in nem gutachten bewiesen das doch dran rumgebaut wurde. das gutachten muss dann bezahlt werden. in beiden fällen kommt dann noch die anziege wegen fahrens ohne gültiger fahrerlaubnis dazu (wenn der fahrer keinen motorradführerschein hat)
    Was du da erzählst ist Schwachsinn für Klasse M
    Es kommt nicht drauf an wie schnell man fährt oder fahren könnte, sondern für was der Roller zugelassen ist und ob er auch nur so schnell fährt. Denn Klasse M bedeutet 50cm³ mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit von 45km/h. Das heißt mit dir drauf dürfte er dann gar nicht mehr so schnell fahren - weil Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit zählt glaub ich mit nem 70kg Typen drauf (was ja immer als Durchschnitt gewertet wird).

    Allerdings würde ich diese Rollerprüfstandtests auch anfechten lassen (von meinem Anwalt), also überprüfen lassen ob das Gerät richtig geeicht ist, ob die Polizisten daran ausgebildet wurden etc. (denn als ich das mal im Fernsehen gesehen habe, sah es doch sehr abenteuerlich aus wie zwei Polizisten versuchten den Roller auf den Rollen zu halten bei Vollgas etc.
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