Hallo Lancer,

ich bin kein Jurist,aber ich denke, wenn man seine persönlichen Erfahrungen und seine Meinung weitergibt, hat dies nichts mit Geschäftsschädigung zu tun. Schau Dir doch mal an, wie die Geschichte "overload gegen Schütz" in vielen Zweiradforen - auch hier - breitgetreten wurde. Wer heute noch bei dem Schütz ein Zweirad kauft, der hat kein Inet-Anschluss.
Aber vielleicht hat jemand soviel juristischen Sachverstand, um uns zu erklären, ob Werkstatt-Erfahrungsberichte - wenn negativ - als Geschäftsschädigung anzusehen sind.