Es spielt keine Rolle, ob der Roller dort eine Stunde oder 1 Jahr steht. Nicht angemeldet und ohne Versicherung: Peng!
Wie Du schon selber sagtest:
"Auf diesem befindet sich dann der nette und ernst gemeinte Hinweis, dass du die Karre aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen hast"
GENAU darum dreht es sich ja. Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Das hat doch nix mit Inbetriebnahme zu tun. Es reicht, wenn der Karren dort steht.
Vor Gericht haste mit sowas Null Chance, da hat der Anwalt schon recht.
Zieht man halt seine Lehren draus, zahlt die Taler und Deckel drauf. Ist halt dumm gelaufen. Nur "Verarschung" ist es eben nicht.
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